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   LG Hamburg, 21.09.2007 - 408 O 25/07   

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https://dejure.org/2007,34084
LG Hamburg, 21.09.2007 - 408 O 25/07 (https://dejure.org/2007,34084)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.09.2007 - 408 O 25/07 (https://dejure.org/2007,34084)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. September 2007 - 408 O 25/07 (https://dejure.org/2007,34084)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweispflicht bei gesundheitsbezogenen Werbeaussagen; Indizierung der Irreführungsgefahr bei Werbung mit einer wissenschaftlich umstrittenen Wirkung oder bei einer wissenschaftlich nicht abgesicherten Wirkung; Vollziehbarkeit einer Unterlassungs-Beschlussverfügung einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82

    Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"

    Auszug aus LG Hamburg, 21.09.2007 - 408 O 25/07
    Nach ständiger Rechtsprechung trifft bei der Frage einer irreführenden Werbung grundsätzlich den Kläger bzw. Antragsteller die Darlegungs- und Beweislast für die Unrichtigkeit der Werbebehauptung (BGH GRUR 1985, 140 - Größtes Teppichhaus der Welt).

    Der Werbende übernimmt dadurch, dass er eine besonders weit greifende Aussage trifft, die Verantwortung für ihre Richtigkeit, die er im Streitfall dann auch beweisen muss (vgl. BGH GRUR 1958, 485, 486 - Odol; BGH GRUR 1985, 140).

  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Hamburg, 21.09.2007 - 408 O 25/07
    Es ist dann Sache der Antragsgegnerin, die wissenschaftliche Absicherung der umstrittenen Werbeaussage zu beweisen (vgl. BGH GRUR 1991, 848 - Rheumalind II).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 260/98

    Eusovit; Irreführung durch eine Packungsbeilage

    Auszug aus LG Hamburg, 21.09.2007 - 408 O 25/07
    Bei der Werbung mit einer wissenschaftlich umstrittenen Wirkung oder bei einer wissenschaftlich nicht abgesicherten Wirkung ist die Irreführungsgefahr indiziert (vgl. BGH GRUR 2002, 273, 274 - Eusovit; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 24. Aufl., § 5 UWG, Rn. 4.183).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05

    Wettbewerbswidrige Werbung für eine Nahrungsergänzungsmittel: Werbung mit

    Auszug aus LG Hamburg, 21.09.2007 - 408 O 25/07
    Der Werbende muss vielmehr die vorherrschende Meinung für seine Ansicht anführen können (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. März 2006, Az. 6 U 126/05, recherchiert über Juris).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus LG Hamburg, 21.09.2007 - 408 O 25/07
    Deshalb ist an ihren Wahrheitsgehalt ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. GRUR 2002, 182 - Das Beste jeden Morgen; BGH GRUR 1980, 797 - Topfit Boonekamp).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Auszug aus LG Hamburg, 21.09.2007 - 408 O 25/07
    Das Vorliegen eines Missbrauchs ist jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der gesamten Umstände zu beurteilen (vgl. BGH GRUR 2001, 354, 255 - "Verbandsklage gegen Vielfachabmahner").
  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertreibens eines Magenbitters unter einer

    Auszug aus LG Hamburg, 21.09.2007 - 408 O 25/07
    Deshalb ist an ihren Wahrheitsgehalt ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. GRUR 2002, 182 - Das Beste jeden Morgen; BGH GRUR 1980, 797 - Topfit Boonekamp).
  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 185/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Hamburg, 21.09.2007 - 408 O 25/07
    Der Werbende übernimmt dadurch, dass er eine besonders weit greifende Aussage trifft, die Verantwortung für ihre Richtigkeit, die er im Streitfall dann auch beweisen muss (vgl. BGH GRUR 1958, 485, 486 - Odol; BGH GRUR 1985, 140).
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